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   BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80   

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https://dejure.org/1980,3804
BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80 (https://dejure.org/1980,3804)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1980 - 2 WD 20.80 (https://dejure.org/1980,3804)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20.80 (https://dejure.org/1980,3804)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besitz, Verbrauch und Vertrieb von Rauschgift oder vermeintlichem Rauschgift eines Soldaten - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen - Verstoß gegen die Gesunderhaltungspflicht - Vorsätzlicher Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht - ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BDH, 13.02.1961 - WB 17/60
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80
    Wie der damalige Wehrdienstsenat bereits in dem Beschluß vom 13. Februar 1961 - WB 17/60 - dargelegt hat, statuiert § 17 Abs. 4 Satz 1 SG zwar uneingeschränkt die Pflicht des Soldaten zur Gesunderhaltung; dieser kann jedoch nur im Umfang des Satzes 2 a.a.O. disziplinar zur Verantwortung gezogen werden, d.h. nur dann, wenn er seine Gesundheit vorsätzlich oder fahrlässig beeinträchtigt.
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Da dies zu seiner vollständigen Dienstunfähigkeit führte, steht die hinreichende Schwere der Beeinträchtigung fest (vgl. Urteil vom 30. Juli 1980 - BVerwG 2 WD 20.80 - S. 11; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2010, § 17 Rn. 60; Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, Kommentar, 9. Aufl. 2013, § 17 Rn. 47).

    Die Gewichtung der mit einer etwaigen Rauschmittelabhängigkeit verbundenen Folgen erfolgt demgegenüber einzelfallbezogen auf der zweiten Zumessungsstufe, sodass der Senat an früheren Aussagen, "ohne Frage" sei ein rauschgiftsüchtiger Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. Urteil vom 30. Juli 1980 - BVerwG 2 WD 20.80 - S. 15 sowie Beschluss vom 14. Juli 1986 - BVerwG 2 WDB 10.86 - S. 6), nicht mehr festhält.

  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Mit dem Konsum von Haschisch hat der frühere Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwG Urteile vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 -, vom 22. Oktober 1980 - 2 WD 70/79 - und vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80).
  • BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86

    Rechtsmittel

    Zur Frage der disziplinaren Ahndung hat der Senat für den Fall eines lediglich mißbräuchlichen Genusses von erworbenem Rauschgift in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schwereren Fällen auf eine Degradierung erkannt (BVerwG Urteil vom 22. Oktober 1980 - 2 WD 70/79 - m.w.N.); für den Fall, daß ein Soldat rauschgiftsüchtig ist und/oder sich mit dem Handel von Rauschgift befaßt, hat der Senat dagegen zu erkennen gegeben, daß "ohne Frage" auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt werden müßte, weil der Soldat damit nicht mehr achtungs- und vertrauenswürdig ist und dem Dienstverhältnis die Grundlage entzogen hat (BVerwG Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80).
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